Grundlage für ein Kostenangebot ist in der Regel die BGF von Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsflächen.
Zussätzlich muss die Komplexität des Aufmaßes berücksichtigt werden. Das sind z.B. die Kleinteiligkeit des Grundrisses (Anzahl, Schnitt und Größe der Räume), die Gliederung der Ansichten (einfach oder mit vielen formal unterschiedlichen Elementen), der Auswertemaßstab und die vereinbarten Inhalte.
Auch die Lage, die Zugänglichkeit, die Arbeitsbedingungen (Leerstand, geräumt oder in vollem Betrieb) sind ggf. ein Kriterium.